RS Vwgh Erkenntnis 1988/9/23 88/02/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1988
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Stammrechtssatz

Aus einer Übermüdung kann auf eine im § 58 Abs 1 StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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