Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
ASVG §311;Rechtssatz
Der erste Satz des § 311 Abs 5 ASVG ist so zu verstehen, dass danach ein Überweisungsbetrag nur für jeden in dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis, aus dem der Dienstnehmer ausgeschieden ist, zugebrachten Monat zu leisten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120104.X02Im RIS seit
03.07.2006