RS Vwgh 1988/10/10 87/12/0104

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Veröffentlicht am 10.10.1988
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §311;
GehG 1956 §27 Abs2;
GehG 1956 §27 Abs4;
PG 1965 §56;

Rechtssatz

Der erste Satz des § 311 Abs 5 ASVG ist so zu verstehen, dass danach ein Überweisungsbetrag nur für jeden in dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis, aus dem der Dienstnehmer ausgeschieden ist, zugebrachten Monat zu leisten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120104.X02

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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