RS Vwgh 1988/10/13 88/17/0058

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Veröffentlicht am 13.10.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO;
GEG §6;
GEG §7;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989/107;

Rechtssatz

Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens heranzuziehen.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988170058.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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