RS Vwgh 1988/10/19 86/01/0233

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AngG §27 Z1;
AngG §27 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/01/0234 E 13. März 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Vertrauenswürdigkeit kommt es nach herrschender Lehre und Rechtsprechung darauf an, ob zufolge des Verhaltens des Arbeitnehmers vom Standpunkt vernünftigen dienstlichen und geschäftlichen Ermessens für den Arbeitgeber die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Interessen und Belange durch den Angestellten gefährdet sind. Das Verhalten muss jedoch so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst während der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (vgl Martinek- Schwan, Angestelltengesetz, S 604, Anm 12 und die dort wiedergegebene Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010233.X01

Im RIS seit

18.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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