RS Vwgh 1988/10/28 88/18/0314

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Veröffentlicht am 28.10.1988
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §93 Abs1
StVO 1960 §99 Abs4 lith
VStG §44a lita
VStG §44a Z1 implizit

Rechtssatz

Der Umstand, dass im Schuldspruch die im § 93 Abs 1 StVO genannte Entfernung des Gehsteiges von der Liegenschaft nicht erwähnt worden ist, bildet keinen Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG weil sich der Liegenschaftseigentümer während des Verwaltungsstrafverfahrens nie darauf berufen hat, dass die Verpflichtung zur Schneeräumung wegen des zu großen Abstandes des Gehsteiges von seiner Liegenschaft nicht bestanden habe (Hinweis auf E 13.5.1983, 81/02/0100).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180314.X07

Im RIS seit

01.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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