RS Vwgh 1988/11/9 86/01/0153

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §121 Z3;

Rechtssatz

Eine beharrliche Pflichtverletzung ist erst dann gegeben, wenn das Betriebsratsmitglied trotz erfolgter Abmahnung durch den Dienstgeber die jeweilige Pflichtverletzung fortsetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010153.X02

Im RIS seit

08.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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