RS Vwgh 1988/11/15 87/11/0285

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.1988
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AngG §23;
IESG §1 Abs6 Z2;

Rechtssatz

Die verhältnismäßige Kürzung des Insolvenz-Ausfallgeldes in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer während eines Teiles der für die Abfertigung relevanten Anwartschafszeiten Organmitglied einer juristischen Person war, bedeutet nicht, dass dem Antragsteller Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung nur gebührt, wenn die Zeiten, in denen er nicht Organmitglied war, ausreichen, um einen Anspruch auf Abfertigung zu begründen. (Hinweis auf E 23.2.1988, 87/11/0158.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110285.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten