RS Vwgh 1988/12/15 84/08/0242

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Index

10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §26;
VereinsG 1951 §1;
VereinsG 1951 §20;
VereinsG 1951 §24;
VereinsG 1951 §28 Abs2;
VereinsG 1951 §4;
VereinsG 1951 §6;
VereinsG 1951 §9;

Rechtssatz

Unter den Bestimmungsgründen für die Unerlaubtheit iSd § 26 ABGB sind jene materiellen Gründe zu verstehen, wie sie etwa in den §§ 6, 20 und 24 VerG genannt sind und danach zur Untersagung der Vereinsbildung bzw. zur Auflösung des Vereins verpflichten, nicht aber die im § 28 Abs 2 VerG NEBEN dem Verstoß gegen § 24 VerG angeführten Verletzung von Ordnungsvorschriften, insbesondere der Anmeldungspflicht nach § 4 VerG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984080242.X04

Im RIS seit

03.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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