RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0008

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Veröffentlicht am 23.02.1989
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 292;

Rechtssatz

Kein Rettungserwerb ist der ohnehin geplante oder gewollte Erwerb des Grundstücks, obschon diesfalls die Nebenfolge, daß der Wert des Grundpfandrechtes gerettet wird, dem Bieter nicht unerwünscht ist. Ein Gläubiger, der durch den Erwerb des Grundpfandrechtes nur den Erwerb des Grundstückes vorbereiten wollte, ist von der Begünstigung auszuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160008.X03

Im RIS seit

23.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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