RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0214

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Veröffentlicht am 23.02.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §152 Abs2;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1990/5, S 273;

Rechtssatz

Die Verweigerung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kann nicht selbständig, sondern nur mit dem gegen den die Sache erledigenden Bescheid zulässigen Rechtsmittel bekämpft werden.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungVerfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160214.X01

Im RIS seit

23.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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