RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §140;
GGG 1984 §14;
JN §58 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 251;

Rechtssatz

Der Unterhaltsanspruch einer Minderjährigen auf "in der Zeit ab...am ersten eines jeden Monats im voraus fälligen Unterhaltsbeträge von je.." wird durch den Eintritt der Volljährigkeit dieser Minderjährigen vor Ablauf von drei Jahren "ab.." nicht zu einem auf bestimmte Dauer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160044.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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