RS Vwgh 1989/3/20 88/15/0031

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Veröffentlicht am 20.03.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §213;
BAO §214 Abs1;
BAO §215;
BAO §217 Abs1;

Rechtssatz

Nimmt die Behörde die Buchungen dadurch nicht iSd § 214 Abs 1 letzter Satz BAO vor, dass bei gleichzeitigem (rechtzeitigem) Einlangen der Umsatzsteuervoranmeldungen für zwei aufeinander folgende Kalendermonate die Gutschrift (auf Grund "negativer Zahllast") für den späteren Voranmeldungszeitraum rückgestellt wird, während die Belastung mit der Zahllast für den früheren Voranmeldungszeitraum erst an einem späteren Buchungstag erfolgt, und hat dieses Vorgehen zur Folge, dass eine fällige Abgabenschuld am Fälligkeitstag nicht entrichtet worden ist, so tritt die Rechtsfolge des § 217 Abs 1 BAO nicht ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150031.X01

Im RIS seit

28.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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