RS Vwgh 1989/3/22 88/18/0354

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Veröffentlicht am 22.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967;
StVO 1960;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Müssen bei einem Kraftfahrzeuglenker auf Grund ihm bekannter Umstände Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person entstehen, hat sich der Kraftfahrzeuglenker durch weitere Nachforschungen Kenntnis über die Rechtslage zu verschaffen (Hinweis E 18.6.1984, 82/10/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180354.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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