RS Vwgh 1989/5/9 86/14/0068

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Veröffentlicht am 09.05.1989
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1
EStG 1972 §68 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn keine steuerlich anzuerkennende Vereinbarung über eine Überstundenpauschalvergütung besteht, sind Überstundenzuschläge nur begünstigt, wenn die zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden feststeht. Es muß also feststehen, an welchem Tag und zu welchen Tagesstunden der einzelne Arbeitnehmer die Überstunden leistete (Hinweis E 19.10.1983, 82/13/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140068.X01

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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