RS Vwgh 1989/5/9 88/11/0118

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Veröffentlicht am 09.05.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §74 Abs2;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Verweigerung der Wiederausfolgung des Führerscheines ist es, dass die Einleitung des neuerlichen Ermittlungsverfahrens (wegen Bestehens begründeter Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG berechtigt war (Hinweis auf E 27.10.1987, 87/11/0100).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110118.X03

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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