RS Vwgh 1989/6/19 88/15/0167

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Veröffentlicht am 19.06.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/02 Familienrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1380;
EheG §55a Abs2;
GebG 1957 §33 TP20;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1990/3, S 149; ÖStZB 1990, 227;

Rechtssatz

Da gem § 55a Abs 2 EheG genauso wie die Regelung unterhaltsrechtlicher Beziehungen zueinander auch die Regelung der Unterhaltspflicht der scheidungswilligen Eheleute betreffend die gemeinsamen Kinder essentieller Inhalt einer einvernehmlichen Scheidung zu sein hat, ist auch eine solche Vereinbarung als eingebundenen in einen Vergleich zu werten, der insgesamt zweifelhafte Rechte zwischen den Parteien bereinigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150167.X03

Im RIS seit

19.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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