Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §368 Z4;Rechtssatz
Es ist nicht entscheidungsrelevant, ob in der standortgebundenen Einrichtung während des in Betracht kommenden Tatzeitraumes auch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, sofern sie nur nach den gegebenen Sachverhaltsumständen zur Entfaltung dieser gewerblichen Tätigkeit "bestimmt" ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040002.X03Im RIS seit
06.03.2007