RS Vwgh 1989/7/14 84/17/0049

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Veröffentlicht am 14.07.1989
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Index

L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
95/03 Vermessungsrecht

Norm

AnliegerleistungsG Slbg §1 Abs4;
AnliegerleistungsG Slbg §6 Abs1;
VermG 1968 §7a Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 400;

Rechtssatz

Sowohl § 6 Abs 1 als auch § 1 Abs 4 erster Satz Slbg AnliegerleistungsG stellen auf den Begriff des Grundstückes ab, an dessen Frontlänge die Beitragsbemessung anknüpft. Ein "Grundstück" wiederum ist gemäß § 7a Abs 1 VermG jener Teil der Katastralgemeinde, der im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet wird (Hinweis E 19.9.1986, 86/17/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984170049.X01

Im RIS seit

14.07.1989

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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