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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §84 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/05/19 88/16/0011 1Stammrechtssatz
Ein Geständnis bezieht sich auf Tatsachen und stellt seiner juristischen Natur nach eine einseitige Wissenserklärung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160116.X01Im RIS seit
07.09.1989