RS Vwgh 1989/9/7 89/16/0070

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Veröffentlicht am 07.09.1989
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35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz

Norm

ZTG 1958 §7 Abs1 Z1;
ZTG 1958 §7 Abs9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 374;

Rechtssatz

Das zollrechtliche Institut der verbindlichen (Tarifauskunft) Auskunft ist die älteste noch existierende Form einer ausdrücklich gesetzlich geregelten Zusage. Die Feststellung der Tarifierung kann nur auf Grund des geltenden ZTG rechtens ausgesprochen werden. Die Auskunft kann nicht mit rückwirkender Bindung für die Vergangenheit erteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160070.X03

Im RIS seit

07.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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