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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084Rechtssatz
Der AbgPfl muss der Behörde nicht bereits im Antrag gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 ein völlig entscheidungsreifes Tatsachenvorbringen liefern, widrigens die Behörde berechtigt wäre begründungslos (nicht voll stattgebend) zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140083.X02Im RIS seit
10.09.2007Zuletzt aktualisiert am
01.09.2017