RS Vwgh 1989/9/25 89/12/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1989
beobachten
merken

Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

BDG 1979 §40 Abs2
PVG 1967 §27

Rechtssatz

Eine qualifizierte Verwendungsänderung eines Personalvertreters gemäß § 40 Abs 2 BDG ist nicht schon deshalb im Hinblick auf § 27 PVG unzulässig, weil es sich um eine einer Versetzung gleich zu haltende Maßnahme handelt. § 27 PVG spricht ausdrücklich von einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle. Der solcherart zum Ausdruck gebrachte Schutzzweck des § 27 PVG wird aber durch eine qualifizierte Verwendungsänderung nicht berührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120127.X01

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten