RS Vwgh 1989/9/25 87/12/0168

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

DVG 1958 §10;
GehG 1956 §12a Abs1;

Rechtssatz

Die Überstellung fällt als Ernennung zum Beamten einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe in den Anwendungsbereich des § 10 DVG und bedarf daher keiner Begründung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120168.X01

Im RIS seit

04.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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