RS Vwgh 1989/10/10 86/07/0222

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Veröffentlicht am 10.10.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §126 Abs1;

Rechtssatz

Für die Richtigkeitsvermutung das § 126 Abs 1 WRG ist es unerheblich, aus welcher Zeit jene Daten stammen, auf denen die Eintragung im Wasserbuch beruht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986070222.X03

Im RIS seit

04.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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