RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0079

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Veröffentlicht am 16.10.1989
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §20;
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 315;

Rechtssatz

Für die Bewertung eines in eine Gesellschaft iSd § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG eingebrachten Unternehmens ist der im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld geltende bzw festgestellte bzw festzustellende Einheitswert des beweglichen Betriebsvermögens maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150079.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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