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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §59 Abs1 Z6;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 315;Rechtssatz
Der Hinweis auf den einkommensteuerrechtlichen Begriff des Mitunternehmers in § 59 Abs 1 Z 6 BewG läßt iSd Bilanzbündeltheorie schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Mitunternehmerschaft und ihren Gesellschaftern bewertungsrechtlich ebensowenig relevant erscheinen wie Beziehungen zwischen einem Einzelunternehmer und seinem Unternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150079.X07Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011