Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §34 Abs1;Rechtssatz
Ein "wirtschaftliches Interesse" ist bei der Erlassung eines Bescheides, betreffend die Feststellung der Unzulässigkeit einer Sperreinrichtung und den Auftrag zur Beseitigung derselben nicht zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X07Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
28.01.2014