RS Vwgh 1989/11/7 89/11/0097

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §57 Abs3 ;
KFG 1967 §75 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0053 E 20. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Das Ermittlungsverfahren ist eingeleitet, wenn von der Entziehungsbehörde einerseits an die Strafbehörde eine Note mit dem Ersuchen um Bekanntgabe des Ausganges des Strafverfahrens gerichtet wird, andererseits eine Auskunft betreffend die Vormerkungen eingeholt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110097.X01

Im RIS seit

13.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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