RS Vwgh 1989/11/16 88/16/0141

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Veröffentlicht am 16.11.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §709;
ErbStG §2 Abs2;
ErbStG §20 Abs8;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;

Rechtssatz

Ist von einem Legat (Rente) ein Teil zur Sicherung des Unterhaltes des gemeinsamen Kindes des Erblassers und der Legatarin bestimmt, so ist dieser Teil als Zuwendung unter einer Auflage anzusehen, wobei die Auflage jedoch nur in dem über die gesetzliche Unterhaltspflicht der Mutter hinausgehenden Umfang abzugsfähig ist.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160141.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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