RS Vwgh 1989/12/19 86/07/0078

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §33 Abs2;

Rechtssatz

Eine Anpassungsmaßnahme gemäß § 33 Abs 2 WRG darf nicht zwangsläufig ein rechtlich unerlaubtes Ergebnis zur Folge haben. Wenn bei aufgetragenen Vorkehrungen Abfälle entstehen die nur auf einer noch nicht bestehenden Sondermülldeponie abgelagert werden dürfen, obliegt deren - weder tatsächlich noch rechtlich unmögliche - Schaffung dem Verpflichteten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986070078.X01

Im RIS seit

30.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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