RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0212

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Veröffentlicht am 30.01.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
63/07 Personalvertretung

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
PVG 1967 §25;
PVG 1967 §29 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 356;

Rechtssatz

Aufwendungen für Reisen iZm der Tätigkeit als Personalvertreter sind nicht Werbungskosten bei den Einkünften des Personalvertreters aus seiner nichtselbständigen Arbeit im öff Dienst. Dies auch dann nicht, wenn der Personalvertreter vom Dienst freigestellt ist (Anwendbarkeit des zum Betriebsratsmitglied nach ArbVG ergangenen E 16.9.1986, 86/14/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140212.X03

Im RIS seit

30.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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