RS Vwgh 1990/2/20 90/01/0010

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §309;
ABGB §392;

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Sache gewahrsamsfrei ist oder nicht, kommt es keinesfalls auf die ständige körperliche Präsenz des in Verkehrsmitteln, Warteräumen oder Gastlokalen an sich tätigen Personales an; dies hat auch betreffend eine in einer Toilettenanlage VERLORENE Brieftasche hins der unmittelbaren Anwesenheit der dort tätigen Toilettenfrau zu gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010010.X01

Im RIS seit

20.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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