RS Vwgh 1990/3/14 AW 90/14/0007

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO;
GewStG;
KStG 1966;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapital abstatten zu können, wobei für die diesbezüglichen Kreditzinsen kein Ersatz zu erlassen sei, für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht ausreicht.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140007.A01

Im RIS seit

14.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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