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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §24 Abs1;Rechtssatz
Mit der Aufteilung der Heizkosten für eine Naturalwohnung nach dem Nutzflächenschlüssel, wenn eine Verrechnung des tatsächlich gemessenen Wärmeverbrauches laut Wärmezähler iSd Bescheides der belangten Behörde mangels geeigneter Wärmezähler nicht möglich ist, wird nicht eine unbefristete Neufestsetzung der Heizkostenvergütung nach dem Nutzflächenschlüssel, sondern nur eine subsidiäre Festsetzung in dieser Weise nach Feststellung der Unmöglichkeit einer Festsetzung iSd Bescheides der belangten Behörde als bescheidgemäß erkannt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120042.X02Im RIS seit
16.11.2000