RS Vwgh 1990/4/23 88/12/0212

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

GehG 1956;
LMG 1975 §42;
LMG 1975 §43;
LMG 1975 §45;
LMG 1975 §77;
Untersuchungsanstalten für Lebensmittel;

Rechtssatz

Weder ist im GehG 1956 eine Bestimmung enthalten, aus der sich ein Anspruch auf Taxanteile, nämlich auf Geldleistungen an Bedienstete, deren Höhe durch ein Verhältnis zu erzielten Einnahmen bestimmt ist, sei es als Zulage, sei es als Nebengebühr, ableiten läßt, noch sieht das derzeit geltende LMG 1975 selbst oder in Form einer entsprechenden Verordnungsermächtigung eine Rechtsgrundlage für die Leistung von Taxanteilen vor. Ein solcher Anspruch läßt sich auch nicht aus der gem § 77 LMG 1975 als weiter in Geltung stehend erklärten V vom 13.10.1897,RGBl 240, betreffend die Bestellung staatlicher Untersuchungsanstalten für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988120212.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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