RS Vwgh 1990/4/24 86/07/0241

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §1498;
AVG §56;
FlVfGG §34;
FlVfLG NÖ 1975 §97 Abs4 litc;
FlVfLG NÖ 1975 §97;
ZPO §228;

Rechtssatz

Unabhängig davon, ob eine einem Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts auf Grund von Ersitzung entsprechende behördliche Entscheidung in der Folge im Grundbuch einverleibt werden kann, sind jedenfalls selbst Anträge, die auf eine bloße Feststellung gerichtet sind, zulässig.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070241.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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