RS Vwgh 1990/4/24 90/07/0037

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §6 Abs1;
AVG §63 Abs5;
WRG 1959 §122 Abs1;

Rechtssatz

Der Berufungsbehörde steht zwar gem § 122 Abs 1 WRG die Befugnis zu, während der Anhängigkeit eines Berufungsverfahrens eine einstweilige Verfügung selbst zu treffen, eine dahingehende Verpflichtung - soweit überhaupt die Voraussetzungen für die Erlassung einer solchen beantragten Verfügung vorliegen - besteht jedoch nicht.

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070037.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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