RS Vwgh 1990/5/7 89/15/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs14;

Rechtssatz

Ein Leistungsaustausch ist auch im Fall freiwilliger Sozialleistungen jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese Leistungen nicht sämtlichen Arbeitnehmern angeboten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150036.X08

Im RIS seit

11.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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