RS Vwgh 1990/5/9 89/02/0100

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;
StVO 1960 §93 Abs1 idF 1983/174;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0078 E 3. Oktober 1985 VwSlg 11895 A/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO besteht nur für Gehsteige innerhalb von drei Metern von der Liegenschaft (Besserstellung gegenüber den Verordnungen des Magistrates der Stadt Wien vom 16.11.1962 und vom 14.10.1965). Dass ein (wesentlich breiterer) Gehsteig zum Teil als "Parkanlage" (mit Bäumen und Bänken) ausgestaltet ist, nimmt ihm nicht die Qualifikation eines Gehsteiges.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020100.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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