RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0110

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §7 Abs1 Z2;
UStG 1972 §7 Abs2;
UStG 1972 §7 Abs3;
UStG 1972 §7 Abs5;

Rechtssatz

Die Abs 2, 3 und 5 des § 7 UStG 1972 ordnen den Nachweis der Versendung oder Beförderung des Gegenstandes der Lieferung in das Ausland zwingend in einer bestimmten Form an. Der in einer anderen als der vom Gesetz geforderten Art geführte Nachweis, daß die Waren ins Ausland gelangt sind, ist

unbeachtlich (Hinweis E 20.9.1989, 85/13/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150110.X02

Im RIS seit

21.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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