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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §7 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Der Unternehmer, der sich darauf beruft, Ausfuhrlieferungen getätigt zu haben, und dafür die Befreiung von der Umsatzsteuer in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, zweifelsfrei nachzuweisen, daß er das seiner Lieferung zugrundeliegende Umsatzgeschäft mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150115.X04Im RIS seit
21.05.1990Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008