RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0115

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §7 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Der Unternehmer, der sich darauf beruft, Ausfuhrlieferungen getätigt zu haben, und dafür die Befreiung von der Umsatzsteuer in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, zweifelsfrei nachzuweisen, daß er das seiner Lieferung zugrundeliegende Umsatzgeschäft mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150115.X04

Im RIS seit

21.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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