RS Vwgh 1990/5/22 90/11/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1990
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;

Rechtssatz

Die Praxis der ordentlichen Gerichte geht zumindest überwiegend und offenbar in letzter Zeit auch ausschließlich dahin, daß für die Berechnung des Unterhaltes eines Minderjährigen der Prozentsatz von 22 vH der Bemessungsgrundlage um einen Prozentsatz von 2 vH für ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind zu reduzieren ist

(Hinweis EFSlg 30986, 50811, 43058, 56452).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110048.X05

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten