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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1967 §16 Abs1;Rechtssatz
Das Rechtsinstitut des Ab-Hof-Verkaufes hat einen traditionellen Begriffsumfang, der eine großräumige Durchbrechung der geographischen Gliederung in Einzugsgebiete und Versorgungsgebiete nicht ermöglicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988170200.X02Im RIS seit
23.05.1990