RS Vwgh 1990/7/3 89/08/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1990
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 idF 1987/615;
AlVG 1977 §25 Abs5 idF 1987/615;
AlVG 1977 §46 Abs1 idF 1987/615;

Rechtssatz

Die dem § 46 Abs 1 erster bis dritter Satz AlVG entsprechende Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld schließt im Hinblick auf § 20 AlVG, wonach das Arbeitslosengeld aus dem Grundbetrag und den Familienzuschlägen besteht, auch jene auf Familienzuschläge für die im Antrag genannten Personen in sich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080265.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten