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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §82 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 468;Rechtssatz
Gibt es keinen Zweifel über den Stand der Vertretungsbefugnis des Vertreters des AbgPfl, besteht für die Behörde kein Anlaß, gemäß § 82 Abs 1 zweiter Fall BAO auf Kosten des AbgPfl beim zuständigen Bezirksgericht (Pflegschaftsgericht) die Bestellung eines Abwesenheitskurators zu beantragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160176.X04Im RIS seit
12.07.1990