RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0176

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §82 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 468;

Rechtssatz

Gibt es keinen Zweifel über den Stand der Vertretungsbefugnis des Vertreters des AbgPfl, besteht für die Behörde kein Anlaß, gemäß § 82 Abs 1 zweiter Fall BAO auf Kosten des AbgPfl beim zuständigen Bezirksgericht (Pflegschaftsgericht) die Bestellung eines Abwesenheitskurators zu beantragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160176.X04

Im RIS seit

12.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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