RS VwGH Erkenntnis 1990/09/07 89/14/0132

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Besprechung in: ÖStZB 1991, 264; Rechtssatz

Die Unterlassung der Abfuhr der von einer GmbH zu entrichtenden Lohnsteuer stellt schon im Hinblick auf die Bestimmung des § 87 Abs 3 EStG 1972 eine schuldhafte Verletzung der den Geschäftsführer der GmbH treffenden abgabenrechtlichen Pflichten dar (Hinweis E 28.3.1990, 89/13/0189).

Im RIS seit
07.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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