RS Vwgh 1990/9/19 89/01/0409

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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L70705 Theater Veranstaltung Salzburg
L70715 Spielapparate Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §364 Abs2;
ABGB §364a;
VeranstaltungsG Slbg 1987 §16 idF 1987/071;
VeranstaltungsG Slbg 1987 §17 idF 1987/071;

Rechtssatz

Das Verfahren auf Genehmigung einer Betriebsstätte nach dem Salzburger VeranstaltungsG dient ausschließlich der Wahrung öffentlicher Interessen; § 364 a ABGB greift in einem solchen Fall nicht ein; die Genehmigung der Anlage steht einer Unterlassungsklage gem § 364 Abs 2 ABGB nicht im Wege.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010409.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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