RS VwGH Erkenntnis 1990/09/27 86/12/0294

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Rechtssatz

Polizeiliche Anmeldungen und Abmeldungen im Sinne des Meldegesetzes sagen noch nichts über die Innehabung einer Wohnung aus (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0231).

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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