RS Vwgh 1990/9/27 88/12/0027

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §27 Abs1;
RGV 1955 §32 Abs1;

Rechtssatz

Die Auffassung, daß ein Gebührenanspruch nach § 27 Abs 1 erster Satz RGV iVm § 32 Abs 1 RGV auch dann bestehe, wenn die Übersiedlung im Hinblick auf die beabsichtigte Versetzung als bevorstehendes Ereignis, aber vor deren rechtsverbindlicher Anordnung erfolgt, findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988120027.X04

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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