RS VwGH Erkenntnis 1990/10/22 89/08/0324

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Veröffentlicht am 22.10.1990
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Alter Stammrechtssatz (vor Entscheidungsdatum 1. Jänner 1990): 88/08/0098 E 22. September 1988 RS 1; (RIS: AStRS) Rechtssatz

§ 69 Abs 1 ASVG stellt eine abschließende Regelung dar, die keinen Anspruch auf Verzinsung zu Ungebühr entrichteter Beiträge einräumt. Hätte der Gesetzgeber einen derartigen Anspruch einräumen wollen, so hätte er dies ausdrücklich zum Ausdruck bringen müssen (Hinweis E 14.4.1988, 86/08/0166).

Im RIS seit
22.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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